Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
1.1.Die Schade Umwelthygiene und Schädlingsbekämpfungs GmbH (Schade GmbH) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Schädlingsbekämpfung, Holz- und Bautenschutz und im Hygiene-System-Service für unsere Aufraggeber und Vertragspartner (Kunde) aufgrund der nachfolgenden AGB.
1.2.Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn die Schade GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot, Vertragsabschluß
2.1. Nicht befristete Angebote der Schade GmbH erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.2. Verträge und Aufträge kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
2.3. Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.
3. Preise
3.1. Für den Umfang der Zahlungspflicht ist die jeweils aktuelle Preisliste maßgeblich. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet.
3.2. Preisänderungen werden zur angezeigten Frist wirksam. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, kann die Schade GmbH die Preise zum Wirksam werden der Änderung den Umsatzsteuersatz entsprechend anpassen.
3.3. Haben sich die Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferfristen
4.1. Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen als nur annähernde Zeitangaben zu verstehen und nicht verbindlich.
5. Höhere Gewalt
5.1. Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Um- fang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o. g. Fälle der höheren Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt.
5.2. Überschreiten die sich daraus ergebenen Verzögerungen einen Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
5.3.Schadensersatzansprüche durch den Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
6. Beratung und gesetzliche Vorschriften
6.1. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund des Standes unserer Erfahrung und Kenntnisse.
6.2. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, die nach erbrachter Leistung unseren Kunden tangieren, ist die Schade GmbH nicht verantwortlich und nicht zur Information verpflichtet.
7. Auftragsabwicklung
7.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt grundsätzlich unter Beachtung aller der Schade GmbH bekannten gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Die Schade GmbH kann Serviceleistungen durch Dritte erbringen lassen.
7.3. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Informationen und Hinweise zur Durchführung sind von ihm zu beachten und umzusetzen. Bei Nichteinhaltung hat die Schade GmbH das Recht der sofortigen Stornierung des Auftrages.
8. Versand
8.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen und reisen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer die Gefahren des Transportes, insbesondere auch im Falle von Hochwasser.
8.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder das Lager verlassen hat.
8.3. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.
8.4. Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers. Die auf der Abgangsstation ermittelten Mengen, Gewichts- und Stückzahlen sind maßgebend.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde hat die erbrachte Leistung - soweit es in seiner Macht steht – unverzüglich auf Mängel zu überprüfen.
9.2. Beanstandungen sind im Rahmen der deutschen Vorschriften, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach erbrachter Leistung bzw. bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 1 Monat nach erbrachter Leistung schriftlich zu erheben.
9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate.
9.4. Bei Gewährleistungsansprüchen werden wir nach unserer Wahl zunächst nachbessern. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Minderung des Preises verlangen. Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Einigung über die Minderung nicht zustandekommt.
10. Haftung
10.1. Die Schade GmbH haftet
a) für Schäden, die auf Grund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten von der Schade GmbH oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Schade GmbH beruhen,
b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch mit der Maßgabe, dass die Haftung, sofern nicht einer der vorgenannten Fälle gegeben ist, auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens (bei Serviceleistungen max. € 50.000,- im übrigen max. € 5.000,-) begrenzt ist.
c) Nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
10.2. Alle nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte des Kunden, zum Beispiel auf Rücktritt, Kündigung, Wandelung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art – gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss – sind ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen
11.1. Mangels anderweitiger Vereinbarungen hat die Zahlung ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen.
11.2. Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind und der Kunde den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht.
11.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet werden, sofern nicht die Schade GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Verzugsschaden nachweist.
11.4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können von Kunden nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Gelieferte Ware bleibt Eigentum der Schade GmbH bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1. Gerichtsstand ist der Sitz der Schade GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
13.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Schade GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 5/2008